Neue Gesetzgebung zu Preisangaben bei Infodiensten
August 31st, 2007 by
| Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Infodienste in der Telekommunikation. Für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Bei telefonischen Auskunftsdiensten werden die Kosten künftig in der Werbung und zu Gesprächsbeginn genannt.
Für SMS-Dienste ab 2 Euro je Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe bekommen und diese bestätigen. “In manchen Fällen wird die Nutzung innovativer Services umständlicher”, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. “Unter dem Strich hat die Bundesregierung aber eine praktikable Lösung gefunden.” Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben, wie von BITKOM gefordert, von weiteren Auflagen verschont… |
![]() |
This entry was posted on Friday, August 31st, 2007 at 1:47 pm and is filed under Uncategorized. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.
