Neue Gesetzgebung zu Preisangaben bei Infodiensten
| Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Infodienste in der Telekommunikation. Für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Bei telefonischen Auskunftsdiensten werden die Kosten künftig in der Werbung und zu Gesprächsbeginn genannt. Für SMS-Dienste ab 2 Euro je Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe bekommen und diese bestätigen. “In manchen Fällen wird die Nutzung innovativer Services umständlicher”, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. “Unter dem Strich hat die Bundesregierung aber eine praktikable Lösung gefunden.” Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben, wie von BITKOM gefordert, von weiteren Auflagen verschont… | ![]() |
Posted on: 31st August 2007
