Handy-Tips.net

Neuigkeiten rund um das Thema Mobilfunk

Neue Gesetzgebung zu Preisangaben bei Infodiensten

August 31st, 2007 by

Ab dem 1. September gelten neue Regeln für Infodienste in der Telekommunikation. Für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste hat der Gesetzgeber die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Bei telefonischen Auskunftsdiensten werden die Kosten künftig in der Werbung und zu Gesprächsbeginn genannt.

Für SMS-Dienste ab 2 Euro je Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe bekommen und diese bestätigen. “In manchen Fällen wird die Nutzung innovativer Services umständlicher”, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. “Unter dem Strich hat die Bundesregierung aber eine praktikable Lösung gefunden.” Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben, wie von BITKOM gefordert, von weiteren Auflagen verschont…

This entry was posted on Friday, August 31st, 2007 at 1:47 pm and is filed under Uncategorized. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply